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BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erledigung erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses - Grund für die Zulassung der Revision
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 23.11.1966 - I/66
- VG Bayreuth, 17.02.1967 - I/66
- BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
- BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 147.67
- BVerwG, 17.09.1970 - VIII C 93.69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Soweit mit der Beschwerde vorgebracht wird, das Verwaltungsgericht hätte nicht in der Sache selbst, sondern - jedenfalls vorab - über den Erledigungsstreit entscheiden müssen, werden Mängel des gerichtlichen Verfahrens gerügt, die in Wehrpflichtsachen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnen, nicht aber im Beschwerdeverfahren als Grund für die Zulassung der Revision geltend gemacht werden können (vgl. z.B. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 - NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 736; BVerwGE 28, 22 und 29, 226). - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Soweit mit der Beschwerde vorgebracht wird, das Verwaltungsgericht hätte nicht in der Sache selbst, sondern - jedenfalls vorab - über den Erledigungsstreit entscheiden müssen, werden Mängel des gerichtlichen Verfahrens gerügt, die in Wehrpflichtsachen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnen, nicht aber im Beschwerdeverfahren als Grund für die Zulassung der Revision geltend gemacht werden können (vgl. z.B. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 - NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 736; BVerwGE 28, 22 und 29, 226). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -).
- BVerwG, 23.06.1961 - VII C 206.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Soweit mit der Beschwerde vorgebracht wird, das Verwaltungsgericht hätte nicht in der Sache selbst, sondern - jedenfalls vorab - über den Erledigungsstreit entscheiden müssen, werden Mängel des gerichtlichen Verfahrens gerügt, die in Wehrpflichtsachen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnen, nicht aber im Beschwerdeverfahren als Grund für die Zulassung der Revision geltend gemacht werden können (vgl. z.B. Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 - NJW 1961, 2228 = DVBl. 1961, 736; BVerwGE 28, 22 und 29, 226). - BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64
Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -). - BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
Beurteilung der Pflicht zur Ableistung des vollen Grundwehrdienst oder nur des …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67
Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -).